Hände
weg vom Betreuungsrecht!
Die
GroKo plant die UN-Behindertenrechtskonvention vollends
platt zu machen!
Bei
einer von der GroKo geplanten Reform des Betreuungsrechts
gibt es drei Möglichkeiten:
a)
Die Selbstbestimmung nicht nur als
Ausnahme, sondern tatsächlich gewähren.
Um das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) zu erfüllen bzw. der Empfehlung des UN-BRK-Komitees
nach zu kommen, muss dazu § 1896 Abs. 1a BGB novelliert
werden: Der Satz:“Gegen den freien Willen des
Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden”
muss durch diesen Gesetzestext ersetzt werden:
Gegen den erklärten [oder natürlichen] Willen
des Volljährigen darf eine Betreuung weder eingerichtet
noch aufrechterhalten werden.
Das ist seit 2003 unsere Forderung. Diese Reform ist
der notwendige erste Schritt.
Wir wissen, dass leider keine der GroKo-Parteien gewillt
ist, diese Forderung zu erfüllen.
b)
Wenn die GroKo also nicht mehr Selbstbestimmung zulassen
will, dann bleibt nur, alles so zu
belassen, wie es augenblicklich ist (eventuell
könnte die Berufsbetreuerbezahlung etwas erhöht werden,
um deren ständigen Drängen, besser bezahlt zu werden,
an diesem Punkt nachzugeben).
c)
Die bisher als Ausnahme durch die Vorsorgevollmacht
schon bestehende Autonomie und Selbstbestimmung
nehmen.
Dazu sollen staatliche Qualitätsanforderungen und
Ausbildungsvorschriften für BerufsbetreuerInnen Kriterien
schaffen, die dann RichterInnen als Anforderung an
Vorsorgebevollmächtigte stellen könnten, um diese
jederzeit durch aufgezwungene BerufsbetreuerInnen
ersetzen zu können. Willkommener Vorwand ist dafür,
dass die Vorsorgebevollmächtigten nicht diese Berufsbetreuer-Qualitätskriterien
erfüllten und deshalb bei jedem Dissens mit Arzt oder
Richter zum angeblichen „Wohl“ der Bevollmächtigenden
durch eine/n „qualifizierten“ BerufsbetreuerIn abgelöst
werden können. Das wäre die Zerstörung der Selbstbestimmung
an zentraler Stelle und macht die Bürger*innen zum
„Subjekt“ als regelmäßig Unterworfene des Obrigkeitsstaats
– verbrämt als Super Nanny.
Vertraglich
hat sich bisher die GroKo auf c) festgelegt
und damit darauf, die UN-BRK vollends platt zu machen,
siehe GroKo-Vertrag,
Seite 134:
Betreuungsrecht
und Selbstbestimmung
Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und
das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller
Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang
sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung,
die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle
von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht
der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“),
sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der
Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern
stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen
und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.
Also
bleibt die stellvertretende Entscheidungsfindung –
Vertreten – weiter bestehen, nur die
Berufsbetreuer sollen qualifiziert werden – also soll
c) Betreuer wunschkonform durchgesetzt
werden.
Das
muss verhindert werden!
Wenn Selbstbestimmung gesagt wird, muss auch
Selbstbestimmung gemeint sein!
Die-BPE
ruft zur Demonstration am 2.5. um 15
Uhr vor dem Eingang des Bundesministerium
der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin auf. Danach
beginnt dort um 16 Uhr der jährlich stattfindende T4-Umzug
zur Tiergartenstr. 4, siehe: https://goo.gl/maps/E66BmmFvE422
Zuerst
werden wir zur Bayerischen
Landesvertretung in Berlin in der Behrenstr.
21/22 ziehen, um dort gegen 16.30 Uhr mit einer Kundgebung
gegen das in Bayern geplante Horror
PsychKG zu protestieren. Bitte dazu die folgenden
aktuellen Artikel beachten:
Taz,
Spiegel-Online,
Süddeutsche,
Die
Welt, Tagesschau/Bayerischer
Rundfunk.
Selbst die DGPPN
und die BayGSP
haben sich jeweils in einer deutlichen Stellungnahme
gegen den Entwurf ausgesprochen siehe
hier und siehe
hier.
Dazu das neue Polizeigesetz in Bayern mit unbefristeter
Gefährderhaft siehe Bericht
in der Süddeutschen.
Offenbar will Söder-Bayern aus der BRD austreten –
am Besten schnellstens!
Danach
geht es weiter zum Kleisthaus, dem Amt
der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen. Dort werden wir
gegen 17.15 Uhr eine kurze Kundgebung abhalten, um gegen
18 Uhr den Umzug mit einem Gedenken am T4 Denkmal zu
beenden.
Dies
ist ein Aufruf der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener, der hier
im pdf Format zum Ausdrucken veröffentlicht ist.
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