T4-Umzug am 2. Mai in Berlin 2014

Demonstration zur Erinnerung an die medizinisch-psychiatrischen Massenmorde und als Zeichen des andauernden Widerstandes gegen die heutige Zwangspsychiatrie.


Unseren ermordeten Schwestern und Brüder - Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
und Irren-Offensive


Protest bei der Landesvertretung von Schleswig-Holstein ...

...und Niedersachsen - beide beraten
Foltergesetze im Landtag

Protest beim Bundesjustizministerium
- ein Brief an den Minister wird übergeben

Protest beim Bundesgesundheitsminsterium


Die Demo zieht zum Potsdamer Platz - Nina Hagen vorne weg

 


Nina vor dem Schild der Senatsverwaltung
für Gesundheit und Soziales

Der Umzug wurde auch gefilmt - Video hier demnächst

Weitere Bilder der Demo hier

Videos der Demo auf youtube:
Nina Hagen T4-Umzug am 2. Mai 2014 in Berlin
T4 - Umzug am 2. Mai 2014 in Berlin

Unser Flugblatt zum T4-Umzug 2014:

Am Freitag, dem 02. Mai 2014 hat zum 20. Mal der T4-Umzug in Berlin stattgefunden. Der 2. Mai ist der internationale Tag zur Erinnerung an die Verbrechen der NS-Psychiatrie und ihrer Kooperateure und Tag des gegenwärtigen Widerstandes gegen die Zwangspsychiatrie. Daher gedenken wir auch in Berlin den Opfern des ärztlichen Massenmordes. Dabei starben ab 1939 mit Beginn der sogenannten "Aktion T4" in den Gaskammern der Psychiatrien und später durch Giftspritzen und Verhungernlassen bis ins Jahr 1948 hinein ca. 300 000 Menschen.
Und ebenfalls erinnern wir an die Opfer der Psychiatrie, die vor 1939 gequält, zwangssterilisiert und ermordet wurden und auch derer, die (bis) heute in den Psychiatrien und auch außerhalb aufgrund einer sogenannten Diagnose gequält, entmündigt, verleumdet und ihrer Freiheit beraubt werden.

Das Datum unseres Umzuges wurde gewählt als Erinnerung an die Verkündung des Urteils des Foucault-Tribunals am 02. Mai 1998 in Berlin:

"Wir stellen fest, daß die Psychiatrie, die nicht bereit ist, Zwang und Gewalt aufzugeben, sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat: der vorsätzlichen Zerstörung von Würde, Freiheit und Leben. ... " (1)

Der Umzug begann um 14:00h an der Gedenkplatte in der Tiergartenstraße 4 beim Eingang der Philharmonie.

Nach der feierlichen Kranzniederlegung zogen wir zu einem Zwischenstopp beim Bundesjustizministerium, Mohrenstr. 37, weil wir unsere Forderung nach Abschaffung des Forensik-Sonder-Gesetzes (Weg mit § 63 !) zu der dafür verantwortlichen Stelle tragen wollten.

Aus Protest gegen diesen Entwurf eines Berliner Psychisch Kranken Gesetzes (PsychKG) zogen wir danach zu einer Abschlußkundgebung gegen 15.45 h vor der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Oranienstraße 106.

Unser Thema dieses Jahr lautet:
Weg mit dem § 63 StGB ! [Erklärung siehe weiter unten]
und
Berliner Senat will mit Gestapomethoden seine Psychiatrien beliefern !

Alle kennen die Filme, wie die Gestapo nach eigenem Gutdünken in Wohnungen eindrang und Menschen abholte. Mit diesen Gestapo-Methoden sollen laut diesem neuen Gesetzentwurf des Berliner SPD-CDU-Senats die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpD's) jederzeit OHNE Beschluss eines Richters, sondern nach eigenem Gutdünken gewaltsam, in eine Wohnung einer/s von ihr der angeblich "psychischen Krankheit" Verdächtigen eindringen können, um die so Verdächtigten zwangsweise psychiatrisch zu untersuchen („ ...befugt, die Wohnung der betreffenden Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen deren Willen zu betreten und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen“; Aus: § 6 Abs. 4 Satz 2 des Entwurfs).

Nach der Zwangsuntersuchung sollen die Zwangsdiagnostizierten, nun angeblich "gefährlich psychisch Kranke", mit Gewalt in die Folterzentren der Stadt abtransportiert werden - das ist die aus vielen Terrorregimen bekannte Schutzhaft.
In folgenden Folterzentren soll dann das andere Hauptziel dieses Gesetzgebungsverfahrens vollstreckt werden, eine psychiatrische Zwangsbehandlung genannte Folter mit bewusstseinverändernden psychiatrischen Drogen, um sog. "Krankheitseinsicht" zu erzwingen:
10115 Berlin St. Hedwig Krankenhaus
10365 Berlin Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth
10717 Berlin Friedrich von Bodelschwingh
10967 Berlin Vivantes Klinikum Am Urban
12099 Berlin Vivantes Wenckebach Klinikum
12157 Berlin Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum
12351 Berlin Vivantes Klinikum Neukölln
12526 Berlin Krankenhaus Hedwigshöhe
12683 Berlin St. Joseph Krankenhaus
13088 Berlin Vivantes Humboldt Klinikum
13509 Berlin Vivantes Klinikum Spandau
13585 Berlin Universitätspsychiatrie Eschenallee
14050 Berlin Universitätspsychiatrie Eschenallee
14059 Berlin Schlosspark-Klinik
14129 Berlin Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk
Aus: http://www.antipsychiatrie.de/io_14/die_tatorte.htm

Mehr zu den Folterzentren - "Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie": http://www.folter-abschaffen.de
"Die Tatorte, eine Aufklärung - Die psychiatrische Zwangseinweisung ist mit der UN Behindertenrechtskonvention unvereinbar. Weil die UN-Behindertenrechtskonvention am 1.1.2009 von der BRD ratifziert wurde, ist die Zwangspsychiatrie illegal": http://www.antipsychiatrie.de/io_14/die_tatorte.htm

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Erklärung zur Forensik, § 63:
Der § 63 StGB (forensische Psychiatrie; Erklärung unten) ist ein Sondergesetz gegen angeblich oder tatsächlich psychisch Kranke, das mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar ist !

Am 26.01.2009 schrieb die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) an die Generalversammlung der UN:

Im Bereich des Strafrechts erfordert die Anerkennung der Rechtsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen die Abschaffung der Verteidigung auf der Grundlage der Negation strafrechtlicher Verantwortung aufgrund des Vorliegens einer psychischen oder geistigen Behinderung. *
* im Englischen als "insanity defence" bezeichnet.
(Aus: UN-Dokument A/HRC/10/48 vom 26. Januar 2009; Übersetzung: WFZ)

Im Einklang mit der UN fordern wir:

Weg mit dem § 63 StGB !
Weg mit den psychiatrischen Sondergesetzen !

Was ist Forensische Psychiatrie/"Maßregelvollzug" nach § 63 StGB?

Mit einer psychiatrischen "Diagnose" verleumdete Menschen, die eine strafrechtlich relevante (strafrechtssanktionierte) Tat begangen haben, erfahren ebenso eine Sonderbehandlung. Nachdem sie für "schuldunfähig" oder "vermindert schuldfähig" erklärt wurden und ihnen somit die Verantwortung für ihre Tat abgesprochen wurde, werden sie - im Unterschied zu sogenannten "schuldfähigen" StraftäterInnen, denen keine angebliche "psychische Krankheit" unterstellt wurde - nach den Gesetzen des Maßregelvollzugs, § 63 oder § 64 StGB mithilfe von § 20 StGB, in einer Anstalt der forensischen Psychiatrie untergebracht (§ 64: Entziehungsanstalt).

"§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html

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(1) "Das Urteil des Foucault Tribunals" www.foucault.de/deutsch.htm

Mehr Infos zum Bericht des UNHCHR: www.zwangspsychiatrie.de/2010/09/forensik_illegal
Zur Forensik: www.patverfue.de/handbuch/forensik
Zum Foucault-Tribunal: www.foucault.de


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