|  Verlesen wurde dieser Kommentar:Der fachliche Konsens ist zerbrochen!
  
                        Seit 
                        dem Foucault Tribunal 1998 hat unser Kampf gegen die Zwangspsychiatrie 
                        entscheidende Erfolge erzielt. Wenn auch die gesetzlichen 
                        Sonderregelungen der Zwangspsychiatrie noch nicht beseitigt 
                        sind, wir menschenrechtlich weiter diskriminiert werden, 
                        gibt es aber durch die PatVerfü 
                        eine opt out Möglichkeit. Man kann sich also gegen Zwang 
                        und Gewalt der Zwangspsychiatrie immunisieren. Deshalb 
                        müssen wir weiter das Ziel bei den Gesetzgebern politisch 
                        durchsetzen, dass die psychiatrischen Sondergesetze alle 
                        beseitigt werden und nur noch die opt in Möglichkeit übrig 
                        bleibt, man also nur noch durch eine vorher explizit und 
                        schriftlich zugestimmte positive Vorausverfügung, zwangspsychiatrische 
                        Maßnahmen erdulden zu wollen, mit Zwang und Gewalt festgehalten 
                        und behandelt werden darf. Diese Forderung machen wir 
                        zur Zeit mit unserer Unterschriftensammlung bei Change.org 
                        bekannt: tinyurl.com/gegenZwang 
                        Die 
                        großartige Neuigkeit ist, dass ein wesentlicher Teil der 
                        Psychiatrie, die in der Deutschen Gesellschaft für soziale 
                        Psychiatrie (DGSP) organisierte sogenannte Sozialpsychiatrie 
                        einen Beschluss gefasst hat, dass die §§ 63, 64, 20 und 
                        21 StGB abgeschafft werden sollen. Sie hat also den bisher 
                        bestehenden fachlichen Konsens aufgekündigt, dass Mediziner 
                        angeblich "krankheitsbedingte" Schuldunfähigkeit feststellen 
                        können, die Menschen zu einer Gefahr für andere machen 
                        würde. Als sei das erbbiologisch feststehend, hatten die 
                        Nazis das 1933 als psychiatrische Sondergesetzgebung in 
                        die Rechtsprechung eingeführt. Gleichzeitig wird damit auch den psychiatrischen Zwangsmaßnahmen, 
                        mit denen ohne eine Straftat begangen zu haben, 
                        in der nicht-forensischen Psychiatrie bestraft wird, der 
                        legitimatorische Boden entzogen, denn diese sind dann 
                        nur noch freiheitsberaubende oder sogar körperverletzende 
                        Sanktion aufgrund von Willkür, die sowohl durch die UN-Behindertenrechtskonvention 
                        wie das Grundgesetz Artikel 1 und 2 verboten sind. Deshalb 
                        war auch das Motto unseres diesjährigen Remembrance and 
                        Resistance Day:
 Gewaltfreie 
                        Psychiatrie! Weg mit § 63!
 
                        Diese 
                        beiden Brüche, sowohl das Ende des fachlichen Konsenses 
                        wie die Möglichkeit, sich den Zwangsmaßnahmen vorbeugend 
                        zu entziehen, haben unwiderruflich das psychiatrische 
                        Fundament gesprengt. Als Ruine bleibt der Zwangspsychiatrie 
                        noch eine Gnadenfrist, bis sie endgültig ganz abgerissen 
                        wird und alle psychiatrischen Sondergesetze Vergangenheit 
                        geworden sein werden.  
                           Erdmuthe Theuermeisters 
                        Schilderungen der forensischen Psychiatrie wurden ebenfalls 
                        verlesen:Erdmuthes Erklärung was in der Forensik geschieht: 
                        https://www.dissidentart.de/bilder_tumarkin/erdmuthe.htm
 Deren Erfahrungsbericht, wie die Zwangsbehandlung 
                        im Maßregelvollzug vollzogen wird: https://www.antipsychiatrie.de/io_09/zwangsbehandlung.htm
 
 
  Im Übrigen hat unser 
                        Einsatz für die Insassen der Forensik dem Berliner Spar-Senat 
                        auch als Begründung dafür gedient, uns 1994 die gesamte 
                        Unterstützung zu entziehen. Wahrscheinlich war das aber 
                        ein Glück, denn dann konnten bzw. mussten wir uns unabhängig 
                        von dessen Geldern weiter entwickeln.
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